Das Gericht Warstade

Das Gericht Warstade



Verwaltungsbezirk mit eigener Gerichtsbarkeit
Warstade war in früheren Jahrhunderten das Zentrum eines kleinen Verwaltungsbezirkes mit eigener Gerichtsbarkeit, einem Richter und selbstverständlich einer dazu gehörigen Gerichtsstätte, einem Galgen.

Zum Gericht Warstade gehörten die Ortschaften Hemm und Basbeck. Im
Vörder Register (Registrum bonorum et Iurium Castri Vorde citra et ultra Oestam: Register der Güter und Gerechtsame des Schlosses Bremervörde diesseits und jenseits der Oste) ist ein vom Bremer Erzbischof Johann III. Rode von Wale in Auftrag gegebenes Verzeichnis der Bezirke und landesherrlichen Befugnisse des Stifts Bremen. Es enthält keine kirchlichen Rechte. Das Vörder Register wurde in den Jahren 1498 bis 1500 erstellt. /Wikipedia
ist darüber geschrieben: Unter „in dem Hemme“ der Beschreibung des Dorfes Hemm steht: „Item de hemlude gann all to richte to Warstade tweye des Jares unde we da mer to richte geyt wint men wol.“ In der Beschreibung „In deme Basbecke“ werden die Rechte des Marschlandes zwischen den Geestgebieten von Hechthausen und Basbeck beschrieben, dort heißt es : „Item De in deme Basbecke wanen de plegen to Warstade to richte to gande er de Basbecke uthbrack sßo de olden register da de broke ingeschreuen wurden dat uppe de tydt wol uthwißet.“

Aus diesen Angaben des Registers lässt sich schließen, zum Bezirk des Gerichtes Warstade  gehörten der auf der Geest liegende Ort Warstade und die Marschgebiete  an der Oste, die zu den Ortschaften Hemm, Warstade und Basbeck zählten. Sie wurden von einem Untervogt des Vogtes von Lamstedt verwaltet. Der Zeitpunkt der Gründung des Gerichtes Warstade verliert sich im Dunkel der Geschichte. Der Zeitpunkt „er de Basbeke uthbrack“ ist unbekannt, kann aber aus anderen Nachrichten auf etwa 1470 datiert werden.
Als nach 1470 das bis dahin wüst gelegene Basbeck wieder eingedeicht wurde, wurden die neuen Einwohner nicht wieder zum Gericht Warstade gelegt, sondern blieben beim Gericht Lamstedt.
Um 1500 bildeten nur die beiden Orte Hemm und Warstade das Gericht Warstade, das als Untergericht des Gerichtes Lamstedt bezeichnet wurde.
Als 1768 die Karten der Kurhannoverschen Landesaufnahme erstellt wurden, wird das Gericht Warstade als geschlossene Einheit dargestellt, die aus Hemm, Hemm im Moor und Warstade besteht. An der Grenze zu Basbeck ist in der Karte das Wort „Gerichte“ eingetragen (hier rot unterstrichen), dort stand der Galgen, das Zeichen der Gerichtsbarkeit.
Als das Kurfürstentum Hannover 1803-1813 während der „Franzosenzeit“ von Frankreich besetzt war, wurde von der Besatzungsmacht eine völlig neue Verwaltungsstruktur eingeführt. Nach der Niederlage Napoleons kehrte das Königreich Hannover jedoch weitgehend zu den alten Strukturen zurück, allerdings wurden viele kleine Gerichtsbezirke nicht wieder hergestellt.
Das Gericht Warstade blieb aber bis 1852 bestehen und wurde dann mit dem Gericht Osten vereinigt.

Die Warstader Richtstätte
Der Warstader Galgen stand in nächster Nähe der Basbecker Grenze in dem Winkel zwischen der Eisenbahn und der Lamstedter Straße auf dem „Galgenberg“, eine kleine Anhöhe auf einem Grundstück hinter dem heutigen Job-Center.
Die Richtstätten (Galgen) lagen meist an der jeweiligen Gerichtsgrenze und wurden zur Abschreckung gerne an stark frequentierten Wegen und Kreuzungen oder weithin sichtbar auf Hügeln platziert. Das trifft auch hier auf die Warstader Richtstätte (Galgenberg genannt) zu: direkt an der Grenze zu Basbeck gelegen und an der Kreuzung der Landstraße von Stade nach Ritzebüttel und dem Transportweg von Lamstedt zur Warstader Sietwende mit dem Schiffsladeplatz. Die letzte Hinrichtung fand hier 1757 statt. Im Basbecker Kirchenbuch ist darüber zu lesen:
„Anno 1757 -den 11. März- ist Johann Knicksenberg, ein Raubmörder, welcher im vorigen Jahr allhier auf der Warstader Sietwende Jakob Hagedorn ermordet und bestohlen hat, auf der Heide allhier und zwar auf der Warstader und Basbecker Grenze enthauptet, der Kopf auf Pfahl und der Körper aufs Rad geflochten worden und ist solche Justiz von der Obrigkeit daselbst aufgerichtet worden.“

Quelle: Ludwig Badenius, Heimatseinwohnerbuch der Kreise Land Hadeln, Kehdingen, Neuhaus-Oste 1926/1930
Geschichte und Landesbeschreibung der Herzogthümer Bremen und Verden, 1824

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